Unsere Leistungen
Unterweisung Arbeitssicherheit
Zur Vermeidung von Unfällen oder Störfällen, ist beim Verhalten der Mitarbeiter anzusetzen.
Dieser Erkenntnis hat der Gesetzgeber mit Einführung des § 12 Arbeitsschutzgesetz Rechnung getragen. Hiernach haben Arbeitgeber oder die verantwortlichen Personen ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen (wie z. B. Betriebsarzt oder SiFa / FaSi) unterweisen zu lassen
Unterstützung bei Erstellung der
Gefährdungsbeurteilung
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen.
Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden.
Arbeits- und Gefahrenstoffverzeichnis
Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen, müssen diese Gefahrstoffe nicht in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden (GefStoffV § 6 (10)).
Ausbildung Brandschutzhelfer
Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2. 2 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies fünf Prozent der Beschäftigten.
Unterweisung Brandschutz
Zur Vermeidung von Bränden, ist beim Verhalten der Mitarbeiter anzusetzen.
Dieser Erkenntnis hat der Gesetzgeber mit Einführung des § 12 Arbeitsschutzgesetz Rechnung getragen. Hiernach haben Arbeitgeber oder die verantwortlichen Personen ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über den betriebliche Brandschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen (z.B. Brandschutzbeauftragte) unterweisen zu lassen
Gefährdungsbeurteilung Psyche
Seit 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.
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